AGB

Abwehrklausel

Es gelten ausschließlich unsere nachfolgenden  Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

I. Beim Verkauf an VERBRAUCHER gilt folgendes:

1. Leistungsbeschreibung

Die in unseren Leistungsbeschreibungen festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

2. Selbstbelieferungsvorbehalt

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Nr. 7 dieser Bedingungen unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

3. Ca.-Lieferfristen und weitere Fristsetzung

Die Lieferzeit beträgt ca. sechs bis zehn Wochen ab Eingang der ersten Zahlungsrate gemäß nachfolgender Ziffer 6. Der Käufer kann zwei Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

4. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

5. Rügepflicht des Käufers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind schriftlich und so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.

Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach den besonderen Vereinbarungen gemäß Auftragsbestätigung. Sollten solche nicht vorliegen, sind 50 % des Kaufpreises eine Woche nach Datum der Auftragsbestätigung und die weiteren 50 % eine Woche nach Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers dreißig Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

7. Haftungsausschluss

(1) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Abs. (2), die Haftung für Unmöglichkeit nach Abs. (3).

(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 20 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach  Abs. (1) Satz 1 gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach Nr. 8 dieser Bedingungen bleibt unberührt. 

(3) Soweit die Lieferung unmöglich ist, haftet der Käufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 15 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach Nr. 8 dieser Bedingungen bleibt unberührt. 

(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Ausschluss des Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.

9. Zwei Nachbesserungsversuche

Will der Käufer bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

10. Lagergeld

Führt der Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Auslieferung, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld i.H.v. zweihundert Euro, insgesamt jedoch lediglich in Höhe von 100 % des Wertes der Lieferung berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

11. Ausschluss der Aufrechnung

Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12. Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

13. Gerichtsstand

Hat eine Vertragspartei ihren Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Ingolstadt nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

14. Rechtswahl

Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des unsererseits abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jeder Vertragspartner kann in diesem Fall die Vereinbarung einer gültigen Bestimmung verlangen, die dem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zugrundeliegenden Zweck am nahesten kommt. Dies gilt auch für Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.